ZIEL³-Eilmeldung: Kontrollen zur Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung

ZIEL³-Eilmeldung: Kontrollen zur Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung

Seit Jahresanfang finden verstärkt Kontrollen zur Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen statt.

Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft, Krankenversicherungen, der Inspektionsdienst Arbeitsschutz oder die Rentenversicherung überprüfen die Bescheinigung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung (PGB) in regelmäßigen Abständen. Fehlen die notwendigen Bescheinigungen, stehen Geldbußen bis 5.000 Euro an. Unternehmen müssen die Dokumentationsunterlagen der Durchführung der PGB inklusive Ergebnisbericht und geplanter Maßnahmen vorlegen können.
Die meisten Unternehmen drücken sich vor einer Gefährdungsbeurteilung für psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.
Zwar sind diese in jedem Unternehmen seit 2014 zwingend zu erfassen (Arbeitsschutzgesetz § 5, Abs. 6), doch wird die Vorgabe nach Angaben des TÜV Rheinland bisher nur von einem Fünftel der Arbeitgeber umgesetzt.

Bei der Gefährdungsbeurteilung stehen die Bedingungen am Arbeitsplatz im Mittelpunkt.

Bei jeder Beurteilung sind fünf Schlüsselfaktoren zu bewerten:

1. die Arbeitsintensität unter Berücksichtigung des Zeitdrucks
2. die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit
3. der persönliche Handlungsspielraum u. a. die Arbeitsinhalte und das Arbeitspensum
4. die sozialen Beziehungen, insbesondere zu Vorgesetzten sowie
5. die Arbeitsumgebungsbedingungen und dabei vor allem die Lärmbelästigung

 

Fazit: Machen Sie aus der Not eine Tugend. Eine gesunde Psyche im Job sorgt für höhere Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, geringeren Krankenstand und weniger Fluktuation.Quelle: Fuchsbrief 72. Jahrgang / 22 vom 19. März 2018 

Als wichtiges Instrument des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) hilft die Gefährdungsbeurteilung psychischer BelastungenIhrem Unternehmen, Arbeitsanforderungen und die Beanspruchung der Mitarbeitend zu erfassen und zu bewerten. So können Sie bedarfsorientiert Maßnahmen ableiten, die die personalen und organisationalen Ressourcen stärken und die Gesundheit und Leistungskraft Ihrer Belegschaft erhalten.

Warten Sie nicht ab, bis sich das Gewerbeaufsichtsamt oder andere bei Ihnen melden und reagieren Sie. Viel Erfolg beim Umsetzen

Ihr Franz Waßmer

Gern begleiten Sie unser ZIEL³- Experte Franz Waßmer durch den Prozess:

E-Mail: Info@Ziel3.de Telefon: 07761 – 933 72 99

 

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