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Unternehmen 4.0 oder Wirtschaft 4.0 sind Schlagworte, die uns seit einiger Zeit begleiten. Die digitale Transformation wird die Arbeitswelt komplett verändern.
Während große Unternehmen eigene Abteilungen geschaffen haben, um den Weg in die Digitalisierung erfolgreich zu bestreiten, fragen sich viele kleine und mittlere Unternehmen: Was heißt Digitalisierung für
- meine Geschäftsprozesse
- meinen künftigen Marktzutritt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schreibt dazu in der Richtlinie zum Förderprogramm „go-digital“. “Die zunehmende Digitalisierung des gesamten Geschäftsalltags stellt aktuell eine der wichtigsten Herausforderungen für Unternehmen dar. Die digitale Transformation betrifft alle Branchen und Geschäftsbereiche und erscheint insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben in all ihren Facetten oftmals als kaum beherrschbar.
Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es jedoch unabdingbar die Digitalisierung in allen Geschäftsprozessen im Unternehmen voranzutreiben.” IT-Sicherheit und Datenschutz Mit der zunehmenden Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in der betrieblichen Wertschöpfung steigt der Bedarf an einer vertrauenswürdigen IT-Infrastruktur.
Trotz steigender Schäden durch Hackerangriffe auf Produktionsprozesse, Datenverlust oder den vermehrt vorkommenden Ausfall der IT-Infrastruktur verfügt eine Vielzahl von Unternehmen nicht über ausreichende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. Bezüglich des Datenschutzes jedoch herrscht grundsätzlich für den Unternehmer eine Holschuld, d.h. er ist für die Einhaltung des Datenschutzes gemäß geltendem Gesetz in seinem Unternehmen selbst verantwortlich und in der Haftung.
Das Unterlassen ist kein Kavaliersdelikt. Vielmehr werden hohe Strafen für Fahrlässigkeit oder Verschulden aufgerufen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung, verstärkten Haftungssituationen und Vernetzung sind Unternehmen zunehmend gefordert, sich mit Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu befassen. Neue Gesetze wie das im Juli 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz und aktuell die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) haben gewichtige Auswirkungen auf praktisch alle Unternehmen.
Diese neue Datenschutzgrundverordnung hält viele Anforderungen für Unternehmen bereit. Unter anderem ist für Unternehmen die Verpflichtung zum IT-Sicherheitskonzept wichtig, die aus dem Artikel „Datensicherheit der Verarbeitung“ hervorgeht. Außerdem soll künftig eine Risiko- und Folgeabschätzung von Datenschutzverletzungen bei neuen Verfahren durchgeführt werden.