Allgemeine Geschäftsbedingungen Z I E L ³

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Z I E L ³ Personen & Unternehmens Coaching  einerseits und dem Kunden andererseits. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.1. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.2. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Vertragsschluss, Stornierung von Buchungen

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten.

2.2 Für Warenbestellungen gelten folgende Bestimmungen:

Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Wir werden den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.

Wir behalten uns vor, im Falle unterbliebener oder falscher Selbstbelieferung vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als die vom Kunden bestellten Waren nicht oder nicht rechtzeitig geliefert werden können. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur dann, wenn wir ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und dieses Geschäft von unserem Lieferanten nicht erfüllt wird, ohne dass wir dies zu vertreten hätten. In jedem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren, bereits empfangene Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

2.3 Für die Buchung von Seminaren gelten die folgenden Bestimmungen

§ 1 Offene Seminare, Anmeldung
Seminare, die von Z I E L ³ Personen & Unternehmens Coaching öffentlich ausgeschrieben worden sind, werden als offene Seminare bezeichnet. Anmeldungen zu offenen Seminaren sind schriftlich in Form von Brief, Telefax oder per e‐Mail vorzunehmen. Erfolgte Anmeldungen werden schriftlich bestätigt. Gleichzeitig wird der Bestätigung eine Rechnung beigefügt.

§ 2 Inhouse‐Seminare 
Seminare, die firmenintern stattfinden, werden als Inhouse‐Seminare bezeichnet. Von Z I E L ³ Personen & Unternehmens Coaching schriftlich verfasste Angebote für Inhouse‐Seminare haben ausgehend vom Verfassungsdatum des Angebots eine Gültigkeit von drei Monaten. Terminreservierungen in den Angeboten behalten bis zu den jeweils angegebenen Optionsterminen ihre Gültigkeit.

§ 3 Zahlungsbedingungen 
Seminargebühren für offene Seminare sind vor Beginn eines Seminars zu zahlen. Zugegangene Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu zahlen. Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung geleistet, ist Z I E L ³ Personen & Unternehmens Coaching berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Der Verzugszinssatz beträgt dann für das Jahr 10 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zahlungen sind für Z I E L ³ Personen & Unternehmens Coaching grundsätzlich kostenfrei vorzunehmen. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland. Transaktionskosten gehen insoweit immer zu Lasten des Veranlassers. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten sofern keine anderen Angaben gemacht werden.

§ 4 Stornierung offener Seminare 
Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Stornierungen können bis vier Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei vorgenommen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, fallen 100 % der Seminargebühren an. Der Vertragspartner hat aber innerhalb der nächsten 12 Monate die Möglichkeit, kostenlos an einem anderen preislich gleichwertigen Seminar seiner Wahl, welches von Z I E L ³ Personen & Unternehmens Coaching angeboten wird, teilzunehmen. Sollte ein derartiges Seminar oder die Teilnahme an einem solchen Seminar jedoch nicht zustande kommen, besteht für den Vertragspartner kein Anspruch auf Rückvergütung der Seminargebühren. Auch kann die gebührenfreie Teilnahme nicht auf später stattfindende Seminare übertragen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn, fallen ebenfalls 100 % der Seminargebühren an. Der Vertragspartner hat jedoch die Möglichkeit, an einem anderen preislich gleichwertigen Seminar seiner Wahl, welches von Z I E L ³ Personen & Unternehmens Coaching angeboten wird, teilzunehmen. Hierfür werden ihm dann 50 % der Seminargebühren dieses Seminars in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen oder Absage am Veranstaltungstag werden 100 % der Seminargebühren erhoben. Nimmt ein Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminarteilnahme ist jederzeit übertragbar.

§ 5 Stornierung von Inhouse‐Seminaren 
Sofern nichts anderes in den individuellen Angeboten für Inhouse‐Veranstaltungen vermerkt ist, gelten für Stornierungen von Inhouse‐Seminaren folgende Regelungen: Stornierungen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Stornierungen können bis vier Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei vorgenommen werden. Erfolgt eine Stornierung weniger als vier Wochen vor Seminarbeginn, fallen 100 % der Seminargebühren an. Der Vertragspartner hat aber einmalig die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 12 Monate einen neuen Seminartermin zu vereinbaren und zu realisieren. Erfolgt eine Stornierung weniger als zwei Wochen vor Seminarbeginn, fallen ebenfalls 100 % der Seminargebühren an. Der Vertragspartner hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 12 Monate einen neuen Seminartermin zu vereinbaren und zu realisieren. Hierfür werden ihm dann 50 % der Seminargebühren des stornierten Inhouse‐Seminars in Rechnung gestellt. Bei Absage am Veranstaltungstag werden 100 % der Seminargebühren erhoben. Weiterhin trägt der Vertragspartner alle durch die Stornierung entstehenden Kosten, insbesondere die Kosten, die durch Stornierungen der An‐ und Abreise sowie Unterkunft des/der Referenten anfallen. Nimmt ein Vertragspartner nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

§ 6 Änderung des Leistungsumfangs offener Seminare 
Inhalt und Ablauf eines Seminarprogramms orientieren sich an den Qualifikationen und am Bildungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Tatbeständen. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der Veranstaltung kann es deshalb zu Änderungen des Seminarprogrammes kommen. Auch behält sich Z I E L ³ Personen & Unternehmens Coaching Änderungen beim Einsatz der Referenten vor. Zu Auswirkungen auf den Gesamtcharakter und die Qualität der Veranstaltung kommt es dadurch ebenfalls nicht. Änderungen des Seminarprogrammes oder beim Einsatz der Referenten führen auf Seiten des Vertragspartners nicht zu einem Rücktrittsrecht oder zu einem Recht, den Rechnungsbetrag zu mindern.

§ 7 Seminarannullierung 
Z I E L ³ Personen & Unternehmens Coaching behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5 Teilnehmer) abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise‐ und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

3. Eigentumsvorbehalt

3.1. Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

3.2. Solange die Ware noch nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

3.3. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer widerruflich zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

4. Preise

4.1. Der angebotene Preis ist bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten sofern keine anderen Angaben gemacht werden.

4.2. Beim Versendungskauf berechnen wir zusätzlich zum Preis eine gesondert ausgewiesene Versandkostenpauschale.

4.3. Der Kunde kann den Preis per Kreditkarte, Lastschrift oder Rechnung bezahlen; wir behalten uns vor, im Einzelfall einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Zahlung per Rechnung wird der Kaufpreis zehn Tage nach Erhalt der Ware fällig.

4.4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Gefahrübergang

5.1. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

5.2. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

5.3. Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und der Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über.

5.4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

6. Gewährleistung

6.1. Ist der Käufer Unternehmer, so hat er offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Ablieferung der Ware zu rügen, andernfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen insoweit ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

6.2. Im Gewährleistungsfalle kann der Kunde nach seiner Wahl zunächst Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere Minderung, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Schadensersatz können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden. Ein Rücktritt wegen geringfügiger Mängel ist ausgeschlossen.

6.3. Ist der Käufer Unternehmer, haben wir im Rahmen der Nacherfüllung die Wahl zwischen Mangelbeseitigung und Nachlieferung.

6.4. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Sache, gegenüber Unternehmern und beim Kauf gebrauchter Sachen ein Jahr. Die einjährige Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie wegen solcher Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen entstehen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

7. Haftungsbeschränkungen und – Freistellung

7.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir für alle darauf zurückzuführenden Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Vertrags-wesentliche Pflicht) und nur für den vertragstypischen und zum Zeitpunkt der Begründung des Vertragsverhältnisses vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für alle übrigen, durch leichte Fahrlässigkeit verursachten Schäden, insbesondere mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern nicht eine zwingende gesetzliche Haftung besteht. Eine etwaige gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

8.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, sich auf eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende Regelung zu einigen. Dasselbe soll auch dann gelten, wenn bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

Quellenangaben: www.inqa.de, Alchimedus. Teilweise sind die Quellenangaben direkt angegeben.

Bildquellen:

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Sofern keine Angaben gemacht sind, gehören die Bilderrechte Franz Waßmer.

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