ZIEL³-Eilmeldung: Kontrollen zur Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung
Seit Jahresanfang finden verstärkt Kontrollen zur Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen statt.
Bei der Gefährdungsbeurteilung stehen die Bedingungen am Arbeitsplatz im Mittelpunkt.
Bei jeder Beurteilung sind fünf Schlüsselfaktoren zu bewerten:
2. die Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit
3. der persönliche Handlungsspielraum u. a. die Arbeitsinhalte und das Arbeitspensum
4. die sozialen Beziehungen, insbesondere zu Vorgesetzten sowie
5. die Arbeitsumgebungsbedingungen und dabei vor allem die Lärmbelästigung
Fazit: Machen Sie aus der Not eine Tugend. Eine gesunde Psyche im Job sorgt für höhere Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, geringeren Krankenstand und weniger Fluktuation.Quelle: Fuchsbrief 72. Jahrgang / 22 vom 19. März 2018
Als wichtiges Instrument des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) hilft die Gefährdungsbeurteilung psychischer BelastungenIhrem Unternehmen, Arbeitsanforderungen und die Beanspruchung der Mitarbeitend zu erfassen und zu bewerten. So können Sie bedarfsorientiert Maßnahmen ableiten, die die personalen und organisationalen Ressourcen stärken und die Gesundheit und Leistungskraft Ihrer Belegschaft erhalten.
Warten Sie nicht ab, bis sich das Gewerbeaufsichtsamt oder andere bei Ihnen melden und reagieren Sie. Viel Erfolg beim Umsetzen
Ihr Franz Waßmer
Gern begleiten Sie unser ZIEL³- Experte Franz Waßmer durch den Prozess:
E-Mail: Info@Ziel3.de Telefon: 07761 – 933 72 99