Psychische Gefährdungsbeurteilung

Aktuell: Betroffen sind Unternehmen jeder Größe!

Seit September 2013 sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) alle Unternehmen dazu verpflichtet, eine sogenannte Psychische Gefährdungsbeurteilung ihres Unternehmens durchzuführen und nachzuweisen. Auch die bisherige Ausnahme von Kleinbetrieben aus der Dokumentationspflicht wurde gestrichen.

Führen Unternehmen die Psychische Gefährdungsbeurteilung nicht durch, drohen ihnen  erhebliche Konsequenzen: So können Arbeitnehmer im Falle fehlender oder fehlerhafter Gefährdungs- beurteilungen, sofern sie gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, Schadensersatz geltend machen.

Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung nehmen in diesem Fall die Arbeitgeber in Regress. Bei Arbeitsgerichtsprozessen können Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen. Eine krankheitsbedingte Kündigung ohne ein nachweisbares Bemühen des Arbeitgebers um die körperliche und geistige Gesundheit seiner Mitarbeiter ist mittlerweile nahezu ausgeschlossen.

Unser Angebot: Schützen Sie Ihr Unternehmen

Psychische Gefährdungsbeurteilung mit ZIEL3 Personen & Unternehmens Coaching leicht gemacht:

⇒   wir kommen zu Ihnen und erfassen in Workshops (WS)    und eventuell bei Beobachtungsinterviews (BI) die   psychische Gefährdung

⇒   wir dokumentieren dies mit geeigneten Maßnahmen   in einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung.

Wir unterstützen Unternehmer effizient und unkompliziert bei der Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung und zwar zu diesen Preisen:

⇒  Unternehmen bis 5 MA:   € 800,·· 1 WS

⇒  Unternehmen bis 15 MA:   € 1.500,–  1 WS + 1 BI

⇒  Unternehmen bis 30 MA:   € 1.975,-   1 WS + 2 BI

⇒  Unternehmen bis 60 MA:   € 2.500,–  1 WS + 3 BI

⇒  Unternehmen bis 100 MA:   € 3.475,-    2 WS + 4 BI

⇒  Zusätzlich erforderliche BI:   € 475,··

⇒  Größere Unternehmen gerne auf Anfrage und   individuellem Angebot

Alle Preise zzgl. MwSt. und Fahrtkosten/ Nebenkosten

Die Beratung kann bei Einhaltung der Förderrichtlinien und abhängig vom jeweiligen Bundesland mit 50 bis max. 80 % über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden.

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