Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen ab 2021)

 Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen ab 2016[/caption]

Förderung unternehmerischen Know-hows (Unternehmensberatungen ab 2021)“ ist ein Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es will KMU erleichtern, externe Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und die Anpassungsfähigkeit von KMU zu erhöhen oder wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern.

Als Berater unterstütze ich Sie gerne.

Wer wird gefördert

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Angehörige der freien Berufe

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter
  • mit 1–249 Vollzeit-Beschäftigten,
  • mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland,
  • mit einem Jahresumsatz, der geringer ist als 50 Millionen Euro, oder einer Jahresbilanzsumme, die geringer ist als 43 Millionen Euro.

Was wird gefördert

Allgemeine Beratungen
zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen von Unternehmen, die
von Frauen oder
von Migrantinnen oder Migranten oder
von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.

Spezielle Beratungen

  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit,
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Die Höhe der förderfähigen Beratungskosten beträgt pro Beratungsschwerpunkt maximal:

  • Jungunternehmen: 4.000 Euro
  • Bestandsunternehmen: 3.000 Euro
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: 3.000 Euro

Der Förderzuschuss beträgt:

  • 80% neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig)
  • 60% Region Lüneburg
  • 50% sonstige Regionen
  • 90% Unternehmen in Schwierigkeiten

Weitere Informationen (BAFA)

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