Burnout kann für Unternehmen teuer werden 

 

HGI-Vorstände Rolf Zahel (links) und Thomas Reichert (rechts), Franz Waßmer (Mitte) Foto: privat
– Burnout kann für Unternehmen teuer werden

Wenn Mitarbeiter eines Unternehmens einen sogenannten Burnout erleiden oder vergleichbare psychisch bedingte Stress-Erkrankungen im Betrieb auftreten, kann das richtig teuer werden. Das machte Franz Waßmer kürzlich beim HGI-Themenabend im Otto-Sieber-Saal der Eschachhalle bewusst. Der Unternehmensberater und Personaltrainer aus Bad Säckingen war auf Einladung des Handels-, Gewerbe- und Industrieverein Niedereschach e.V. gekommen, um über die betriebswirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Folgen psychisch bedingter und stressbedingter Personalausfälle zu sprechen. Dabei sparte er nicht mit dramatischen Zahlen und Szenarien.

„Heute sind bereits 16 Prozent der Krankenstände psychisch verursacht. Und der Anteil steigt weiter. Eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Belastungen dauert im Schnitt 97 Tage“, sagte Franz Waßmer. Die stressbedingten Fehlzeiten kosten ein Unternehmen mit 100 Beschäftigten jährlich rund 400.000 Euro, rechnete Waßmer vor. Durch eine gezielte Stressreduzierung und Verbesserung des Betriebsklimas ließen sich diese Kosten schnell um ein Drittel oder mehr senken. „Kleine und mittelständische Unternehmen, die hier mit Hilfe von qualifizierten Beratern etwas verbessern wollen, erhalten BAFA-Fördermittel in Höhe von 50 bis 90 Prozent der Projektkosten“, so ein Hinweis von Franz Waßmer.

Vor allem ging es dem Referenten darum, auf die sogenannte psychische Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen hinzuweisen. Seit September 2013 sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) alle Unternehmen verpflichtet, eine sogenannte psychische Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze durchzuführen und nachzuweisen.

Franz Waßmer sagte: „Liegen die Dokumente nicht vor, entstehen erhebliche Haftungsrisiken. Das ist fahrlässig. Versicherungsträger können Unternehmen auffordern, diese Arbeitsplatz-Beurteilungen vorzulegen, wenn Erkrankungsfälle auftreten und Therapien verordnet werden müssen. Fehlen die Beurteilungen, drohen Strafen.“ Der Strafkatalog reiche von 5.000 Euro bis zur Betriebsschließung. Franz Waßmer kennt Fälle, in denen Versicherungsträger die Therapiekosten in fünfstelliger Höhe vom Unternehmen zurückgefordert haben. Im Vergleich dazu sei der Aufwand für eine professionell durchgeführte Gefährdungsbeurteilung minimal.

Der Experte machte auch Hoffnung. Er zeigte im Rahmen einer angeregten Diskussion mit den Besuchern alternative Wege auf, wie Unternehmen für weniger psychischen Stress und bessere Motivation der Beschäftigten sorgen können. Für weitere Informationsgespräche und Beratungen vor Ort steht er zur Verfügung. Mehr über den Experten auf der Internetseite www.ziel3.de.

HGI Handels-, Gewerbe- und Industrieverein Niedereschach e.V.

http://www.hgi-niedereschach.de/

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